Nach Informationen der deutschen Zeitung “Die Welt” wirft der Mann der Ärztin vor, weder den Arbeitgeber des Co-Piloten, die Lufthansa, noch das deutsche Luftfahrtbundesamt über die von ihr diagnostizierten seelischen Störungen informiert zu haben. Die ärztliche Schweigepflicht gelte in einem solchen Fall nicht mehr, argumentierte der Mann in seiner Strafanzeige.
Bei der Katastrophe in den französischen Alpen am 24. März 2015 waren alle 150 Insassen der Maschine getötet worden. In dem Fall sind bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf seither zahlreiche Anzeigen eingegangen.
(APA)
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