Die Entwicklung dürfte einerseits auf saisonale Gründe zurückzuführen sein, andererseits steigt generell die Beschäftigtenzahl an. 1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt ab 2008 bei 349,01 Euro.
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