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Geringfügig Beschäftigte: Absoluter Höchststand

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist im Februar 2008 mit 271.250 auf ein absolutes Rekordhoch geklettert. Davon waren 90.005 Männer und 181.245 Frauen, geht aus den jüngsten Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor.

Die Entwicklung dürfte einerseits auf saisonale Gründe zurückzuführen sein, andererseits steigt generell die Beschäftigtenzahl an. 1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt ab 2008 bei 349,01 Euro.

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