Von den beiden Pommes waren Abgüsse aus feinstem Gold gefertigt und 1990 in Ausstellungen gezeigt worden. Die frittierten Erdäpfelstäbchen selbst aber seien keine Kunstobjekte, sagte die Galeristin Andrea Tschechow am Donnerstag: “Das waren nicht vom Künstler signierte Objekte – es waren Belegstücke.” Der Künstler habe sie 2005 bei der Trennung von der Galerie wohl mit sämtlichen anderen Dingen zurückerhalten. Allerdings habe sie noch drei andere Pommes-Paare, die Bohnenberg ihr damals geschenkt habe.
Eine mit dem Künstler befreundete Sammlerin aus Köln sagte als Zeugin aus, sie hätte die alten Pommes für 2.500 Euro kaufen wollen – schließlich sei alles teurer geworden. “Wir haben etliche Sachen von Stefan Bohnenberger, und das würde gut in unsere Sammlung passen”, sagte die Pensionistin.
Richter Hartmut Fischer schloss einen bezifferbaren Wert der alten Pommes nicht aus. “Bisher macht es mir nicht den Eindruck, als ob die Parteien den Willen haben, aufeinander zuzugehen”, sagte er und kündigte ein Urteil für den 9. Februar an.
(APA)
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