Der 15-Jährige verbrachte das Wochenende mit fünf anderen Jugendlichen in einer Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus. Sein Zustand habe sich ein wenig gebessert, so sein Anwalt Peter Philipp.
“In den Stunden nach dem Zwischenfall war er ein Häuflein Elend. Seine Befragung auf der Polizei war furchtbar”, sagte Philipp. Der 15-Jährige wird psychologisch betreut.
Mitschüler als Zeugen befragt
Fünf Mitschüler sind mittlerweile als Zeugen der Auseinandersetzung gerichtlich befragt worden. Sie sollen der Schilderung des mutmaßlichen Täters widersprochen haben.
Dieser hatte gesagt, er sei vom späteren Opfer attackiert und gewürgt worden und habe einmal zugestochen, weil er keine Luft mehr bekam. Auch die Polizei setzte ihre Einvernahmen am Montag fort.
Schon möglichst früh möchte die Staatsanwaltschaft die Frage der Zurechnungsfähigkeit klären. Sollte ein psychiatrisches Gutachten ergeben, dass der Bursche auf Grund unzureichender geistiger Reife nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen, wäre ein so genannter Schuld-Ausschließungsgrund gegeben. Dann hätte die Tat für den 15-Jährigen keine strafrechtlichen Folgen.
Erste Aussagen vor der U-Richterin
Der mutmaßliche Täter wurde von U-Richterin Andrea Wolfrum einvernommen. Dabei soll er sich mit Notwehr verantwortet haben. Das Obduktionsgutachten der Gerichtsmedizin soll jetzt Aufschluss bringen, ob seine Notwehr-Schilderung mit den Verletzungen des 14-Jährigen überhaupt in Einklang zu bringen ist.
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