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Gericht verurteilt Österreich wegen Zeugen Jehovas

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In Ihrem Bemühen um gesetzliche Anerkennung haben die Zeugen Jehovas einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewonnen. Österreich verstieß demnach auch gegen das Diskriminierungsverbot.

Denn die Antragsteller scheinen anders als die übrigen Religionsgemeinschaften behandelt worden zu seien. Mit einer Mehrheit von sechs zu eins urteilten die Richter, dass die österreichischen Behörden die in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Religionsfreiheit verletzten, indem sie den Zeugen Jehovas 20 Jahre lang eine Rechtspersönlichkeit verweigerten.

Die Zeugen Jehovas hatten im Jahr 1978 einen Antrag auf Anerkennung als offiziell anerkannte Religionsgesellschaft gestellt. 1998 war ihnen von Österreich der Status einer Religionsgemeinschaft zuerkannt worden, mit dem auch eine Rechtspersönlichkeit verbunden ist. Ein Antrag der Zeugen Jehovas auf gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft war ihnen 1988 allerdings verweigert worden. Das zuständige Unterrichtsministerium hatte diese Entscheidung damit begründet, dass eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft nur dann gesetzlich anerkannt werden könne, wenn sie mindestens zehn Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden habe.

Auch das Recht auf ein faires Verfahren habe Österreich in Hinblick auf den Antrag auf Anerkennung als Religionsgesellschaft verletzt, urteilten die Straßburger Richter einstimmig. Lediglich die Kritik der Zeugen Jehovas an fehlenden Beschwerdemöglichkeiten wurde von dem Menschenrechtsgericht verworfen. Den Zeugen Jehovas, deren Klage von vier österreichischen Staatsbürgern unterstützt wurde, wurden von dem Gericht 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Außerdem muss Österreich die Verfahrenskosten in Höhe von 42.000 Euro tragen.

Der Sprecher der Zeugen Jehovas in Österreich, Johann Zimmermann, nannte die Entscheidung des Gerichtshof “einen wichtigen Schritt”. Die Zeugen Jehovas seien in Deutschland, Italien und Ungarn anerkannt. Nur in Österreich werde ihnen dieser Status bis heute verwehrt. “Das Urteil ist nicht nur für die beiden Beschwerdeführer, sondern für viele Religionsgemeinschaften von Interesse. So sind auch Baptisten und Hindus in Österreich nicht anerkannt. Ihre Mitglieder werden vom Gesetz in vieler Hinsicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer nicht anerkannten Kirche benachteiligt”, erklärte Zimmermann. Der österreichische Gesetzgeber sei nun angehalten, die Rechtslage anzupassen. Derzeit sind in Österreich 13 Kirchen und Religionsgesellschaften staatlich anerkannt.

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