Trogen. Angeklagt war ein 47-jähriger, dem eine Geldstrafe von 100 Franken (77,7 Euro) aufgebrummt worden war. Der Naturfreund war im Oktober 2009 hüllenlos im Appenzellerland beobachtet und von einer Frau angezeigt worden. Der FKK-Anhänger wollte die Summe jedoch nicht zahlen und legte Widerspruch ein. Das Kantonsgericht hatte ihn im Mai 2010 freigesprochen.
Bergsportler im Adamskostüm sind auch im Nachbarkanton Appenzell- Innerrhoden ins Visier der Justiz geraten. Zwei Nacktwanderer haben die Geldstrafen von je 200 Franken nicht bezahlt und müssen nun mit einem Gerichtsverfahren rechnen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.