Gericht verbietet Adidas Werbung mit Klimaneutralitäts-Versprechen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Adidas untersagt, weiterhin mit dem Versprechen zu werben, bis 2050 klimaneutral zu sein. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die dem Sportartikelhersteller vorwarf, Verbraucherinnen und Verbraucher mit dieser Aussage in die Irre zu führen. Die Formulierung auf der Website sei als irreführend zu werten, weil Adidas nicht ausreichend erklärt habe, wie genau dieses Ziel erreicht werden solle.
Nach Ansicht des Gerichts könne durch die Formulierung der Eindruck entstehen, dass Klimaneutralität ausschließlich durch die Reduzierung von Emissionen erzielt werde. Tatsächlich plane das Unternehmen jedoch, auch auf CO₂-Kompensationen zurückzugreifen – etwa durch den Erwerb entsprechender Zertifikate.
Adidas betont eigenen Klimakurs
Der Konzern erklärte, dass die beanstandete Aussage bereits im August 2024 von der Website entfernt und entsprechend angepasst worden sei. Laut einem Unternehmenssprecher bleibe der Klimakurs davon unberührt: Die bis 2030 gesetzten Reduktionsziele sollen vollständig durch eigene Maßnahmen erreicht werden, und auch bis 2050 wolle man 90 Prozent der Ziele durch tatsächliche Emissionsminderungen umsetzen.
Adidas verwies zudem auf bereits erzielte Fortschritte: Seit 2022 seien die absoluten Emissionen – einschließlich der gesamten Lieferkette – um 20 Prozent gesenkt worden.
Umwelthilfe spricht von „modernem Ablasshandel“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, begrüßte das Urteil und kritisierte Adidas scharf: „Adidas hat seine Kunden mit seinem Versprechen einer angeblichen Klimaneutralität getäuscht.“ Seinen Angaben zufolge solle das Ziel vor allem durch Kompensationsprojekte erreicht werden – das komme einem „modernen Ablasshandel“ gleich.
(DPA/VOL.AT)
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