Wie berichtet hat der VKI – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – für 2.500 Geschädigte fünf Sammelklagen gegen die Finanzberatungsfirma AWD eingebracht, der “systematische Fehlberatung” beim Erwerb von Immofinanz- und Immoeast-Aktien vorgeworfen wird. Der AWD hatte daraufhin die Klagslegitimation des VKI mit der Begründung bestritten, dass die Finanzierung der Klagen gegen Erfolgsquote durch den deutschen Prozessfinanzierer Foris gegen ein gesetzliches Verbot der “Quota Litis” (Erfolgsquote) verstoße.
Urteil von “wesentlicher Bedeutung für Sammelklagen überhaupt”
Diese Argumentation hat das HG Wien nun in erster Instanz verworfen: “Der Prozessfinanzierer ist kein ‘Rechtsfreund’ im Sinn des Gesetzes, die Vereinbarung einer Erfolgsquote ist daher zulässig”, referieren die Konsumentenschützer die Argumentation der Handelsrichter. Selbst wenn ein Verbot bestünde könnten sich nur die Vertragspartner darauf berufen können, nicht aber Dritte. Der beklagte AWD könne jedenfalls “keinesfalls diesen Einwand erheben”.
“Dieses Urteil ist nicht nur für die Sammelklagen gegen den AWD von wesentlicher Bedeutung, sondern für die Sammelklagen des VKI überhaupt”, erklärte Peter Kolba, Chefjurist des VKI. “Nur aufgrund dieser Konstruktion (Klagsfinanzierung ohne Prozesskostenrisiko, Anm.) können es sich viele leisten, ihre Ansprüche nicht aufzugeben, sondern weiterzuverfolgen.”
AWD will Berufung einlegen
AWD wird gegen ein Urteil des Handelsgerichts Wien zu einer vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebrachten Sammelklage Berufung einlegen, bestätigte die Finanzberatungsfirma am Montag in den Mittagsstunden. Die grundsätzliche Frage der sogenannten “Aktivlegitimation” des VKI müsse einer “abschließenden rechtlichen Klärung” zugeführt werden”, der VKI und AWD hätten sich auf ein solches Prozedere verständigt.
Der VKI hat gegen den AWD im Namen von rund 2.500 Anlegern fünf Sammelklagen mit einem Streitwert von insgesamt 40 Mio. Euro eingebracht. Der Vorwurf: Der Finanzdienstleister soll seine Kunden beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien systematisch fehlberaten respektive die Papiere als “sicher” verkauft haben. Der AWD bestritt daraufhin die Klagslegitimation des VKI mit der Begründung, dass die Finanzierung gegen Erfolgsquote durch den deutschen Prozessfinanzierer Foris gegen ein gesetzliches Verbot der “Quota Litis” (Erfolgsquote) verstoße.
Das Gericht habe in dem Urteil festgestellt, dass der VKI seinerseits seine Beratungspflichten gegenüber Anlegern vernachlässigt habe, machte AWD in einer Aussendung geltend. Eine konkrete Anlegerin habe nichts von der Finanzierungsvereinbarung gewusst und der VKI habe die Frau auch dazu beraten. “Gerade von einer gemeinnützigen Verbraucherorganisation wäre diesbezüglich zu erwarten gewesen, dass sie ihrerseits eine sensiblerer Vorgehensweise an den Tag legt und die Anlegerin betreffend ihre Teilnahme an der Sammelklage umfassend aufklärt”, zitiert AWD den mittlerweile schriftlich ausgefertigten Urteilsspruch.
(APA)
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