Der Oberste Gerichtshof Spaniens wies am Donnerstag die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung gegen Osmans Freispruch im vergangenen Oktober zurück.
Rabei Osman war im Oktober mangels Beweisen freigesprochen worden; im Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gefordert. Der Oberste Gerichtshof schloss sich jedoch der Auffassung des Sondergerichts an, wonach der 36-Jährige deswegen bereits in Italien inhaftiert gewesen sei und dafür nicht erneut bestraft werden könne.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Freispruch des gebürtigen Ägypters sei teilweise wegen eines Verfahrensfehlers zustande gekommen. Nach spanischem Recht darf kein Angeklagter zweimal für die selbe Tat bestraft werden, sofern das erste Urteil rechtskräftig ist. Dies sei jedoch nicht der Fall, da Osman in Italien noch Berufung einlegen könne. Der Oberste Gerichtshof in Madrid wies diesen Einwand zurück.
Außerdem wurden zwei in erster Instanz wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung zu zwölf Jahren Haft verurteilte Männer vom Obersten Gerichtshof ebenso freigesprochen wie zwei weitere Männer, die wegen Komplizenschaft zu fünf und neun Jahren verurteilt worden waren. Auch hob das Gericht das Urteil gegen einen Spanier auf, der wegen des Transports von Sprengstoff zu vier Jahren Haft verurteilt worden war.
In erster Instanz waren im Oktober in einem Mammut-Prozess insgesamt 21 der 28 Angeklagten verurteilt worden, drei von ihnen zu Höchststrafen. Gegen zwei Marokkaner und einen Spanier verhängte der Richter jeweils Strafen von rund 40.000 Jahren Gefängnis.
Die Anschläge auf vier Madrider Pendlerzüge waren die folgenschwersten auf Ziele im Westen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. 191 Menschen kamen 2004 ums Leben, mehr als 1.800 wurden verletzt.
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