Im Strafverfahren wollte sich Hochegger die Verteidigerkosten sparen und auf den Steuerzahler umwälzen. Im Zivilverfahren um die dubiose Buwog-Provision wollte er, dass ihm die Justiz die Gerichtsgebühren von mehr als 300.000 Euro erlässt. Daraus wird jetzt nichts. Die Justiz begründe die Abweisung der Anträge damit, dass der frühere Geschäftspartner von Walter Meischberger und Karl-Heinz Grasser beträchtliches Vermögen im Ausland habe.
Hochegger habe seine auf 1,6 Mio. Euro geschätzten Investitionen in Brasilien als nahezu wertlos darstellen wollen, zitiert das Blatt aus den Beschlüssen des OLG Wien. Da die Villen, die er unentgeltlich nutzen könne, vermietet würden, sei es “nicht nachvollziehbar, warum er an den Erträgen nicht beteiligt sein sollte”. Verträge mit seiner Cousine stünden unter dem Verdacht, dass sie bloß geschlossen worden seien um das Eigentum an die Cousine zu übertragen – was Hochegger selber allerdings bestreite.
Das Verfahren sei auch nicht neu: Seit Beginn der Buwog-Ermittlungen im Jahr 2009 hätte Hochegger Zeit gehabt, die Immobilien zu verkaufen und so für seine Verteidigung vorzusorgen. “Da die finanziellen Verhältnisse nach wie vor undurchsichtig sind”, lehne das OLG die Verfahrenshilfe ab, so die Zeitung.
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