Der Weg für die Umsetzung des von den Aktionären bereits gebilligten Plans ist damit aber noch nicht ganz frei: Die Kläger können in den nächsten 30 Tagen gegen das Urteil berufen, teilte Magna mit. Ob sie das tun werden, ist zur Stunde noch nicht bekannt.
Der Ontario Superior Court (OSC) habe die Vereinbarung “fair und vernünftig” gefunden, das Gericht “bestätigt damit unseren Position, dass die Ansprüche eines Teils der Minderheitsaktionäre unbegründet sind”, erklärte Magna-Finanzvorstand Vincent J. Galifi. Das Gericht hatte sich Ende voriger Woche in einem “Fairness Hearing” mit der Vereinbarung befasst.
Einige Pensionsfonds hatten im Juli angekündigt, auf jeden Fall gegen die Einigung zu klagen. Die Vereinbarung, die Ende Juli von den Aktionären angenommen worden ist, sieht die Beseitigung der aktuellen Aktienstruktur bei Magna vor, die es Stronach ermöglicht hat, den Konzern mit nur einem kleinen Anteil am Grundkapital zu kontrollieren. Die Abfindung für Stronach wird von den Klägern als unangemessen hoch empfunden. Sie beinhaltet 300 Mio. Dollar in cash und 9 Millionen einfach stimmberechtigte Aktien. Mit diesen wird Stronach künftig 7,4 Prozent der Stimmrechte (bisher 66 Prozent) ausüben.
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