In der Affäre um illegale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften hat das Landesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit fünf anhängigen Beschwerden nun den ersten Akt geschlossen. Es bestätigte einen Feststellungsbescheid, in dem einer Frau nach dem erneuten Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt worden war.
Noch immer Beschwerden anhängig
Noch immer sind beim Landesverwaltungsgericht Beschwerden von Personen anhängig, denen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, weil sie wieder die türkische angenommen hatten. Aufgeflogen waren sie aufgrund einer von der FPÖ lancierten Liste. Die erste Beschwerde hat das Landesverwaltungsgericht jetzt abschlägig beschieden. Es hielt die auf der Liste enthaltenen Namen und Daten für echt, wie die “VN” berichten. Die Beschwerdeführerin hatte den Behörden vorgeworfen, ihre Entscheidung nur aufgrund des Papiers getroffen zu haben. In Vorarlberg wurden nach seinem Auftauchen 147 Fälle von möglichen illegalen Doppelstaatsbürgerschaften geprüft.
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