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Gere verteidigte Küsse in Indien

Nach dem Haftbefehl eines indischen Gerichts gegen Richard Gere hat der Hollywood-Star seinen öffentlichen Kuss für die Schauspielerin Shilpa Shetty gegen Kritik verteidigt.  

„Nach fast zehn Jahren wohltätiger Arbeit in Indien versichere ich Ihnen, dass meine Handlung gutartig war und völlig aus dem Kontext gerissen wurde“, zitierten indische Medien am Freitag aus einer Mitteilung Geres.

Die Umarmung und die Küsse auf die Wange Shettys seien einer Szene aus seinem Film „We Shall Dance“ nachempfunden gewesen, seien aber als Missachtung indischer Gepflogenheiten dargestellt worden.

Juristen verurteilten den Haftbefehl eines Gerichts in der westindischen Stadt Jaipur. „Richter sollten sich nicht wie die Moralpolizei der Taliban verhalten“, sagte der frühere indische Generalstaatsanwalt, Soli J Sorabjee, der „Times of India“. „Das Urteil ist unhaltbar und lässt uns lächerlich aussehen.“ Das Gericht in Jaipur hatte Gere am Donnerstag „obszönen Verhaltens“ in der Öffentlichkeit für schuldig befunden, was mit bis zu drei Monaten Haft bestraft werden kann. Experten halten es aber für äußerst unwahrscheinlich, dass Gere wegen der Küsse ins Gefängnis muss.

Gere hatte die indische Schauspielerin Shilpa Shetty bei einer Veranstaltung zur AIDS-Aufklärung in Neu Delhi am 15. April mehrfach auf die Wange geküsst. In konservativen hinduistischen und muslimischen Kreisen hatte er einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Indische Medien hatten breit über den Fall berichtet.

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