Die Männer hatten sich im Frühjahr im Internet und in Gesprächen ausgemalt, wie sie eine junge Joggerin als Zufallsopfer vergewaltigen, töten und ihren Körper schließlich entsorgen könnten. Das Gericht sprach die beiden im Zweifel frei, die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der 20-jährige Vorarlberger und der 19-jährige Deutsche besprachen sich am Telefon und im Chat darüber, wie sie einer Joggerin in einem unbelebten Bereich des Bodenseeufers auflauern könnten. In weiterer Folge hätte die Frau - so die Darstellung in den Unterhaltungen - vergewaltigt und anschließend getötet werden sollen. Ebenso erörterten sie, wie die Leiche am besten im Bodensee versenken werden könnte. Sie hielten das für eine bessere Variante, als die Leiche zu verscharren.
"Heiße Luft" oder echter Tatplan
Für das Gericht galt es als Kernfrage zu klären, ob es sich bei den Unterhaltungen lediglich um "heiße Luft" - so die Verantwortung der Angeklagten - handelte oder um einen echten Tatplan. Für Zweiteres sprach etwa, dass die Angeklagten einen konkreten Tattag ins Auge gefasst hatten. Die beiden Männer stellten den Inhalt ihrer Chats hingegen als Gehirngespinste dar. Es sei quasi ein Wettstreit entbrannt, wer die härteren Ausdrücke verwende. Bei der Vorstellung des Gutachtens von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wäre der 20-Jährige verurteilt worden, hätte er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden sollen.
Ans Tageslicht kam die Angelegenheit, weil der der Vorarlberger seine Ideen seinem Sozialbetreuer anvertraut hatte. Dieser schlug Alarm, weil er sicher war, dass ansonsten etwas passieren würde. So kam das Strafverfahren ins Rollen. Das Gericht sprach die Angeklagten aber im Zweifel vom Vorwurf des verbrecherischen Komplotts frei. Beim Zweitangeklagten gab es einen Schuldspruch wegen kinderpornografischer Darstellungen und einer kleineren Sachbeschädigung, was ihm acht Monate Haft auf Bewährung einbrachte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
(APA |ec/jh/hai)
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