Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 28. August 2009 bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.
EU-weit soll die Verfügbarkeit, Qualität, Zugänglichkeit und gemeinsame Nutzung von Geodaten ermöglicht bzw. verbessert werden. Das Landes-Geodateninfrastrukturgesetz dient der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie auf Landesebene. Die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes: – Verpflichtung der öffentlichen Geodatenstellen (Organe des Landes, der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sowie bestimmter landesgesetzlich geregelter Einrichtungen) zur Erstellung und Aktualisierung von Metadaten hinsichtlich der bei ihnen in Verwendung stehenden, umweltrelevanten Geodatensätze und Geodatendienste – Herstellung EU-weiter Interoperabilität hinsichtlich dieser Geodatensätze und -dienste – Schaffung und Betrieb von öffentlich verfügbaren Netzdiensten über ein elektronisches Netzwerk sowie entsprechende Entgeltregelungen – Ermöglichung für Dritte, ihre Geodatensätze und -dienste mit dem Netzwerk der öffentlichen Geodatenstellen zu verknüpfen – Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung von Geodatensätzen und -diensten durch öffentliche Stellen – Rechtsschutz – Bestimmungen über Monitoring, Berichtspflichten und Koordinierung.
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