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Genitalverstümmelung: Erstes Urteil in der Schweiz

In der Schweiz ist ertmals ein Urteil im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung gefällt worden. Eine Frau im Kanton Freiburg wurde verurteilt, weil sie ihre Halbschwester nicht geschützt hatte. Auch im Kanton Zürich steht ein Urteil an.

Bei dem Zürcher Fall handelt es sich um den ersten Prozess wegen einer in der Schweiz vorgenommenen Genitalverstümmelung. Das Opfer aus Freiburg wurde dagegen in seinem Herkunftsland Somalia beschnitten. Verurteilt wurde nun die 50-jährige Halbschwester des Opfers. Sie wurde für schuldig befunden, die Fürsorge- oder Erziehungspflicht verletzt zu haben. Das Gericht erteilte ihr eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf zweijährige Bewährung, wie die Freiburger Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre am Mittwoch vor den Medien sagte. Weil in Somalia die Genitalverstümmelung nicht strafbar sei, habe die Halbschwester nicht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden können, erklärte Gendre.

Das Opfer war im Alter von drei Jahren in die Schweiz gekommen. Bis 2001 lebte es bei seiner Halbschwester, die vorgab, die Mutter zu sein. Die Halbschwester versuchte, das Mädchen nach Regeln aus dem Herkunftsland zu erziehen.

Weil ihr dies nicht gelang, schickte sie es im Alter von 13 Jahren zurück zu seiner richtigen Mutter nach Somalia, einer Nomadin. Dort wurde die Genitalverstümmelung durchgeführt – laut der Untersuchungsrichterin unter mangelhaften hygienischen Bedingungen in freier Natur.

Gemäss einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht sind den Behörden im Kanton Freiburg vier Fälle von Genitalverstümmelung bekannt. Die Zahl der Betroffenen wird höher geschätzt. Der Kanton will nun eine Präventions- und Informationskampagne starten. Schweizweit leben gemäss Schätzungen 6000 bis 7000 Frauen, die beschnitten wurden oder welchen eine Beschneidung droht.

Beim Fall in Zürich liegt die Genitalverstümmelung bereits über zehn Jahre zurück. Die aus Somalia stammenden Eltern liessen 1996 ihre damals 2-jährige Tochter an ihrem Wohnort im Zürcher Oberland beschneiden.

Ein Arzt bemerkte während einer Untersuchung vom September 2007 beim heute 13-jährigen Mädchen die Folgen davon und meldete dies der Vormundschaftsbehörde. Diese reichte Anzeige ein.

Daraufhin liess die Staatsanwaltschaft die beiden 45-jährigen Eltern verhaften, um Mittäter zu eruieren. Im November wurden sie aus der U-Haft entlassen. Seines Wissens sei die Familie wieder zusammen, sagte Scherrer. Das Mädchen hat einen Rechtsbeistand.

Das Zürcher Obergericht befasst sich am 26. Juni mit dem Fall, wie der zuständige Zürcher Staatsanwalt Michael Scherrer am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen schwerer Körperverletzung gegen die Eltern erhoben. Für dieses Vergehen drohen bis zu zehn Jahre Haft

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