AA

Generalprokuratur stellt sich hinter Bludenzer Bürgermeister Tschann

Bürgermeister Simon Tschann zeigt sich erleichtert über die Empfehlung der Generalprokuratur, das Urteil gegen ihn aufzuheben.
Bürgermeister Simon Tschann zeigt sich erleichtert über die Empfehlung der Generalprokuratur, das Urteil gegen ihn aufzuheben. ©Stadt Bludenz
Die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof hat in der Causa um Bürgermeister Simon Tschann eine klare Empfehlung abgegeben.

Die Empfehlung lautet, der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch stattzugeben und das Urteil aufzuheben. Für die Stadt Bludenz und Bürgermeister Tschann wäre das ein wichtiger Etappensieg.

Bürgermeister sieht sich bestätigt

In einer ersten Reaktion zeigte sich Bürgermeister Tschann erleichtert: „Ich war stets – und bin es auch heute noch – überzeugt, dass die Stadt und ich persönlich korrekt gehandelt haben“, erklärte er. Die Empfehlung der Generalprokuratur bestärke ihn in dieser Haltung: „Ich hoffe, dass sich auch der OGH dieser Empfehlung anschließt.“

Hintergrund: Umstrittene Baubewilligung in Bludenz

Der Fall beschäftigt die Gerichte seit Monaten: Im Dezember 2024 hatte das Landesgericht Feldkirch Tschann wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung im Amt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt.

Auslöser war eine Baubewilligung samt Bauabstandsnachsicht, die der Bürgermeister im Jahr 2021 für eine Wohnanlage in der Fohrenburgstraße erteilt hatte – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Die Anzeige kam von der SPÖ.

Tschann brachte Nichtigkeitsbeschwerde ein

Tschann brachte daraufhin eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, während die Staatsanwaltschaft wegen des aus ihrer Sicht zu milden Strafausmaßes Berufung einlegte. Der Akt liegt seither beim OGH. Die Empfehlung der Generalprokuratur ist nun ein wichtiger Zwischenschritt, die endgültige Entscheidung des Höchstgerichts steht allerdings noch aus.

Sollte der OGH das Urteil aufheben, würde es zu einer neuen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch kommen. Falls nicht, entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck über die Strafhöhe.

(VOL.AT)

  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Generalprokuratur stellt sich hinter Bludenzer Bürgermeister Tschann