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Karfreitag auch aus Generalkollektivvertrag gestrichen

Die Regierung muss bei der neuen Regelung auch den Generalkollektivvertrag ändern.
Die Regierung muss bei der neuen Regelung auch den Generalkollektivvertrag ändern. ©APA
Durch die neue Karfreitagsregelung muss auch der Generalkollektivvertrag geändert werden. Der Karfreitag wird gestrichen, Jom Kippur soll aber bleiben.
Jeder erhält "persönlichen Feiertag"

Die Regierung will mit der Streichung des Karfreitags-Feiertags auch in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Das haben die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Dienstagnachmittag angekündigt. Dort wird neben dem zusätzlichen Feiertag für Protestanten (Karfreitag) auch jener für Juden (Jom Kippur) geregelt, der aber bleiben soll.

Keinen zusätzlichen Urlaubstag

Wer an diesen Tagen Wert auf einen Feiertag legt, soll nach dem Willen der Regierung künftig einen Urlaubstag nehmen. Blümel begründete den Eingriff in den aus den 1950er Jahren stammenden Generalkollektivvertrag damit, dass die dort vorgesehene exklusive Feiertagsregelung für einzelne Religionen im Licht des EuGH-Urteils diskriminierend sei: “Das wäre auf Basis des EuGH-Urteils auch gar nicht anders möglich.”

Hofer meinte, der Generalkollektivvertrag werde damit verbessert, weil künftig jeder Arbeitnehmer das Recht erhalte, sich an einem ganz bestimmten Tag – seinem “persönlichen Feiertag” – Urlaub zu nehmen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht. Den Protestanten gehe es aber ohnehin nicht um einen zusätzlichen Urlaubstag, sondern darum, am Karfreitag den Gottesdienst feiern zu können, sagte Hofer.

(APA/red)

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