Die in dem Katalog verzeichneten Saatgutsorten dürfen in allen 25 EU-Staaten angebaut werden.
Der Anbau dieser Pflanze ist seit 1998 – noch vor dem Gentechnik-Moratorium – grundsätzlich zugelassen. Bisher hatte es für sechs der 17 Sorten in Frankreich und für 11 in Spanien rein nationale Anbaugenehmigungen gegeben. Sobald eine Sorte ordnungsgemäß in den nationalen Saatgutkatalog aufgenommen ist, wird die EU-Kommission davon unterrichtet und ersucht, die Sorte in den gemeinsamen Katalog aufzunehmen. Daher sei der heutige Beschluss ein logischer Schritt, meint EU-Konsumentenschutzkommissar David Byrne.
Umso mehr, als nun die gesetzlichen Rahmenbestimmungen für gentechnisch veränderte Produkte beschlossen seien. Jedes Produkt aus dem Gen-Mais der Firma Monsanto muss gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Herkunft zurückverfolgt werden können. Der Mais, der gentechnisch gegen bestimmte Schädlinge resistent gemacht wurde, sei von den wissenschaftlichen Ausschüssen als unbedenklich eingestuft worden, erinnert die EU-Kommission.
Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass es keine EU-weit einheitlichen Regelungen für den parallelen Anbau von konventionellen und gentechnisch veränderten Sorten gibt, die eine Vermischung der beiden verhindern könnten. Die EU-Kommission hat diese Frage ausdrücklich den Mitgliedsländern überlassen.
Die neuen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Saatgut, die die EU-Kommission ebenfalls am heutigen Mittwoch beschließen wollte, wurden hingegen vorerst verschoben.
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