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Gemeindewahlen: Gemeindeämter stellen Wahlkarten aus

Wahlkarten: Schriftliche Anträge bis 11. März, mündliche Anträge bis 13. März 2015 möglich
Wahlkarten: Schriftliche Anträge bis 11. März, mündliche Anträge bis 13. März 2015 möglich ©VOL.AT/ Hartinger
Schwarzach. Auch bei den Vorarlberger Gemeindewahlen ist die Ausstellung einer Wahlkarte möglich - beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich noch bis Mittwoch, 11. März 2015 und mündlich bis Freitag, 13. März 2015, 12.00 Uhr.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde nicht abgeben können. Auch Personen, die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind und die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der “fliegenden” Wahlkommission in Anspruch nehmen wollen, können eine Wahlkarte beantragen.

Mit einer Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe im ursprünglich zuständigen Wahllokal sowie in jedem Wahllokal der Heimatgemeinde möglich. Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich noch bis Mittwoch, 11. März 2015 und mündlich bis Freitag, 13. März 2015 beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.

Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der amtliche Stimmzettel, ein Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt ausgefolgt oder zugesandt.

Nach erfolgter Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler ist die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte so rechtzeitig an das zuständige Gemeindeamt zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde  einlangt.

Die rechtzeitig an das Gemeindeamt übermittelten Wahlkarten werden am Wahltag durch die Wahlbehörden der Gemeinde ausgewertet und fließen in das Gemeindeergebnis ein. Weitere Informationen hier. (VLK)

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