Innerhalb der Einsichtsfrist können alle Einwohner der Gemeinde, die in der Wählerkartei eingetragen sind oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nehmen, wegen ewaiger Korrekturen (Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtiger oder Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter) einen schriftlichen oder mündlichen Berichtigungsantrag bei der Gemeinde stellen.
Wahlberechtigte Personen
Wahlberechtigt bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 13. September 2020 sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen und nichtösterreichischen UnionsbürgerInnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz am 29. Juni 2020 in einer Vorarlberger Gemeinde hatten sowie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Spätestens Mitte August werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann stehen die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten für die Gemeindewahlen am 13. September 2020 fest.
Weitere Informationen
Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter inneres@vorarlberg.at entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at abrufbar.
(VLK)
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