Bei den Gemeindevertretungswahlen gibt es einen amtlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel besteht aus einem Teil für die Bürgermeisterwahl und aus einem Teil für die Wahl der Gemeindevertretung.
Der Wähler hat die Möglichkeit,
- seinen Kandidaten für das Bürgermeisteramt zu wählen, jene Partei zu wählen, deren Kandidaten in die Gemeindevertretung kommen sollen,
- einzelnen Kandidaten der gewählten Partei Vorzugsstimmen zu geben (pro Kandidat höchstens 2, insgesamt höchstens 5 Vorzugsstimmen),
- einen freien Wahlwerber, der in die Gemeindevertretung kommen soll, beizufügen.
Der Stimmzettel wird den Wählern Anfang März nach Hause zugestellt. Dadurch ist es dem Wähler ohne Zeitdruck möglich, nicht nur seine Wahl für das Bürgermeisteramt und die Gemeindevertretung zu treffen, sondern vor allem auch in Ruhe zu überlegen, ob und welchen Kandidaten er Vorzugsstimmen geben und ob er einen freien Wahlwerber hinzufügen will. Der Wähler kann den Stimmzettel selbstverständlich auch in der Wahlzelle ausfüllen. Dort liegen auch Stimmzettel etwa für den Fall auf, dass dem Wähler beim Ausfüllen ein Fehler unterlaufen ist.
Für eine gültige Stimme für die Wahl des Bürgermeisters als auch für die Wahl der Gemeindevertretung ist es erforderlich, dass auf dem Stimmzettel der gewählte Bürgermeisterkandidat und die gewählte Partei durch Anbringen eines Kreuzes in dem Kreis, der sich neben dem Namen des Bürgermeisterkandidaten bzw. neben dem Parteinamen befindet, gekennzeichnet wird.
Zum Bürgermeister ist jener Kandidat gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erlangt hat. Hat kein Kandidat so viele Stimmen auf sich vereint, muss eine Stichwahl (2 Wochen nach dem Termin = 29. März 2015) zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten stattfinden.
Bei der Wahl in die Gemeindevertretung werden die Mandate auf die einzelnen wahlwerbenden Gruppen (Parteien) nach der Anzahl der auf sie entfallenen gültigen Stimmen aufgeteilt.
Die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Wahlwerber der wahlwerbenden Gruppen erfolgt in der Regel anhand von Wahlpunkten. Die Wahlpunkte setzen sich dabei aus Listenpunkten und Vorzugspunkten zusammen. Listenpunkte erhält der Wahlwerber zunächst auf Grund seiner Reihung auf der Parteiliste. Der auf der Parteiliste (und auf dem Stimmzettel) an erster Stelle gereihte Wahlwerber erhält für jede gültige Stimme der Partei doppelt so viele Listenpunkte (= 54), wie in der Gemeinde Mandate (=27) zu vergeben sind, der an die zweite Stelle Gereihte erhält einen Listenpunkt weniger, der an die dritte Stelle Gereihte zwei Listenpunkte weniger und so fort. Der Wähler wiederum kann die Zahl der Wahlpunkte dadurch beeinflussen, dass er den auf dem Stimmzettel angeführten Wahlwerbern Vorzugsstimmen gibt. Dabei kann er Wahlwerbern (ausschließlich) jener Partei, die er wählt, bis zu fünf Vorzugsstimmen geben. Auf denselben Wahlwerber kann er aber höchstens zwei Vorzugsstimmen vereinen. Die Vergabe von Vorzugsstimmen erfolgt in der Weise, dass der Wähler in die auf dem Stimmzettel neben dem Namen aufscheinenden Kästchen ein X einträgt. Für jede Vorzugsstimme, die auf einen Wahlwerber entfällt, erhält dieser 32 Vorzugspunkte.
Der Wähler kann auf dem Stimmzettel auch einen freien Wahlwerber, d.i. eine nicht in einer veröffentlichten Parteiliste aufscheinende Person, die in der Gemeinde wählbar ist, beisetzen und ihr Vorzugsstimmen geben.
Stimmabgabe per Wahlkarte – Briefwahl
Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie ebenfalls mit der Amtlichen Wahlinformation zugesendet. Der Antrag kann auch online über www.wahlkartenantrag.at abgegeben werden.
WICHTIG:
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.
- Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und online Anträge: 11. März 2015, 24 Uhr
- Letztmöglicher Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge: 13. März 2015, 12 Uhr
- Briefwahlkarten müssen bis zum 15. März 2015, 13 Uhr, bei der Marktgemeinde Hörbranz einlangen. Es gibt keine Nachfrist mehr!
Wahlkarte – Möglichkeiten der Stimmabgabe
Wahlberechtigten, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, stehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe zur Verfügung:
- Briefwahl im In- und Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte ans Gemeindeamt (postalische Übermittlung, Abgabe der Wahlkarte beim Gemeindeamt, Einwerfen der Wahlkarte in den Briefkasten des Gemeindeamtes) bzw. Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag
- Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal
- Wählen am Wahltag vor der Wahlkommission für Gehunfähige als gehunfähige sowie anwesende nicht gehunfähige Person
Bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2015 besteht keine Wahlpflicht.
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