Gemeinden legen Wählerverzeichnisse für Nationalratswahl auf

In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern hat verpflichtend eine Hauskundmachung zu erfolgen. Eine solche Kundmachung kann auch in anderen Gemeinden angeschlagen werden. Durch die Hauskundmachung verkürzt sich die Frist für die Auflage des Wählerverzeichnisses von zehn auf sieben Tage.
Neue Regelungen für Hauskundmachungen
Im Gegensatz zu vergangenen Wahlen enthalten die Hauskundmachungen nun keine Informationen mehr über die Anzahl der Wahlberechtigten pro Wohnung. Es ist nun neben den allgemeinen Informationen über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis auch ein QR-Code aufgedruckt, über den Personen mit einer ID-Austria online abfragen können, ob sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.
Der Einsichtszeitraum, die genauen Einsichtszeiten sowie die Bezeichnung des Amtsraumes, in dem das Wählerverzeichnis aufliegt, wurden bereits oder werden noch auf dem Veröffentlichungsportal der jeweiligen Gemeinde im Internet kundgemacht. Innerhalb der Einsichtsfrist kann bei der Gemeinde ein Berichtigungsantrag zum Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich gestellt werden.
Wer ist wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2024?
Wahlberechtigt bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 sind neben allen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz mit Stichtag 9. Juli 2024 in einer Gemeinde in Österreich hatten und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, auch alle Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, die noch bis spätestens 8. August 2024 bei ihrer zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.
Bis Ende August werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Nationalratswahl fest.
Wahl-Hotline
Nähere Auskünfte zur Nationalratswahl können von der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder über die Wahl-Hotline des Landes 05574/511-21880 eingeholt werden. Auch werden Fragen zur Wahl per E-Mail (inneres@vorarlberg.at) entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at abrufbar.
(VLK/VOL.AT)
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