Noch bis Freitag, 29. Juli 2011 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden.
Während der Auflagefrist hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.
Es wird eine gesetzliche Regelung über die Bezeichnung aller Gebäude sowie von Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten innerhalb von Gebäuden getroffen, um die Vollständigkeit des Gebäude- und Wohnungsregisters für Vorarlberg zu erreichen.
Weiters werden die Vorgaben aus dem Österreichischen Stabilitätspakt, insbesondere betreffend das Verfahren und die Bedingungen von Haftungsübernahmen erfüllt bzw. die gesetzliche Grundlage für ihre Erfüllung geschaffen.
Schließlich werden verschiedene kleinere Adaptierungen vorgenommen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Gemeindegebarung.
(VLK)
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