Gemeinde Klaus will sechs Grundeigentümer teilweise enteignen

Die Enteignung von Grundeigentümern durch die Öffentliche Hand gehört in Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnung zur Ultima Ratio, wenn alle anderen Versuche zur Klärung einer Situation keine Lösung bringen. Wie heikel so ein Schritt ist zeigt der Umstand, dass das Recht auf Eigentum auch im ersten Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dort sind der Schutz des Eigentums und die Möglichkeit von Enteignungen klar geregelt.
Mit der Notwendigkeit der Enteignung von Grundeigentümern sieht sich jetzt offenbar die Gemeinde Klaus konfrontiert. Denn die Gemeinde hat vor wenigen Wochen beim Land Vorarlberg die teilweise Enteignung von sechs Grundeigentümern beantragt. Es geht dabei um eine Fläche von insgesamt 113 Quadratmeter im Bereich Hintere Tschütsch. Diese Fläche wird gemäß Kundmachung des Landes Vorarlberg für die Verbreiterung der bestehenden Gemeindestraße benötigt, um neue Bauflächen im Hinteren Tschütsch zu erschließen.
"Das ist Neuland für mich"
Der Klauser Bürgermeister Werner Müller wirkt ob der beantragten Enteignungsverfahren im wpa-Gespräch zerknirscht. "Ich bedauere diesen Schritt wirklich sehr. Es ist absolutes Neuland für mich. Wir haben es mehrfach mit den Grundeigentümern in Gesprächen versucht und verschiedenste Alternativen geprüft und durchgerechnet", so Müller. Aber die Varianten zur Erschließung der 14 Bauplätze seien entweder nicht wirtschaftlich, nicht zweckmäßig oder würden noch mehr Flächen erfordern, die ebenfalls teils in privater Hand seien. Die Gemeinde benötige aber die Straßenerweiterung an einer Engstelle, damit auch Lkw zukünftig problemlos passieren können. Deshalb handle es sich bei den betroffenen Flächen auch ausschließlich um Straßenrandbereiche.
Die erste Tagsatzung in dieser Causa wäre eigentlich für Anfang Oktober 2019 angesetzt gewesen. Nach Angaben von Werner Müller sei diese jetzt allerdings auf Dezember 2019 verschoben worden. Vielleicht ergebe sich ja auch im Rahmen der Gespräche während der anstehenden Verhandlung die Möglichkeit zur Lösung der Situation ohne Zwangsmaßnahmen, so Müller. Es wäre ihm lieber. Allerdings sehe er die Angelegenheit derzeit eher pessimistisch.
Im Straßenbaubereich sehr selten
Beim Land Vorarlberg als zuständige Enteignungsbehörde erklärte Brigitte Hutter, Leiterin der Abteilung Verkehrsrecht, dass in die Wege geleitete Enteignungsverfahren in Vorarlberg im Straßenbaubereich äußerst selten vorkommen würden. Die tatsächliche Enteignung sei dann noch seltener. In den meisten Fällen würden sich das Land oder die Gemeinden mit den betroffenen Grundeigentümern dann doch noch im letzten Moment einigen. "Meistens geht es um das Geld."
Finanziell überschaubarer Schaden
Zumindest finanziell gesehen dürfte der Schaden für enteignete Grundeigentümer in der Regel überschaubar bleiben. Denn die Höhe der Entschädigung für die abzutretenden Flächen wird aufgrund einer Bewertung durch beeidete unparteiische Sachverständige ermittelt.
(wpa / gübi)
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