Geldstrafe unter Vorbehalt für Boateng

Der mittlerweile beim LASK aktive Boateng erhielt am Freitag eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro - allerdings unter Vorbehalt. Das heißt, er muss die 40 Tagessätze à 5.000 Euro nur zahlen, sobald er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lässt. Die Staatsanwaltschaft hatte 1,12 Millionen Euro Geldstrafe gefordert.
Urteilsspruch und Verteidigunsstrategie
Das Gericht kam zu dem Schluss, "dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übriggeblieben ist", wie es die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich formulierte. Die Verteidigung hatte höchstens für eine "moderate Geldstrafe" wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ausgesprochen. Es war die dritte Auflage des Verfahrens.
Boatengs Aussage und die Anklage
Boateng hat stets bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in dem gemeinsamen Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Er sprach am ersten Verhandlungstag von einem "Alptraum", sein Anwalt in seinem Plädoyer von einem "erfundenen Narrativ des Frauenschlägers", einer "für beide Seiten erwartbaren Rangelei" und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt.
Reaktion der Gegenseite
Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, sagte dagegen: "Es ist ein echter David-gegen-Goliath-Kampf." Boateng zeige "kein Unrechtsbewusstsein".
(APA/dpa)
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