Von Seff Dünser/NEUE
Der 32-jährige Bosnier gab vor Gericht zu, dass er im Vorjahr im Wohnzimmer ein Mal einvernehmlich mit seiner 16-jährigen Stieftochter geschlafen hat. Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose gestern am Landesgericht Feldkirch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Zudem hat er dem Opfer als Teilschmerzengeld 1000 Euro zukommen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Die Strafe fiel milde aus, weil der Angeklagte mangels Beweisen freizusprechen gewesen wäre, wenn er den Anklagevorwurf bestritten hätte. Denn die Stieftochter entschlug sich bei der kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht vor der Hauptverhandlung ihrer Aussage. Deshalb durften ihre belastenden Angaben, die sie zuvor vor der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, fürs Urteil nicht verwendet werden.
Höherer Strafrahmen
Wäre das Opfer während des Geschlechtsverkehrs noch nicht 14 Jahre alt gewesen, hätte die Sanktion aus einer Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen bestanden. Dafür hätte der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.
Der vom Gericht angenommene Tatbestand des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ist etwa dann erfüllt, wenn sexuelle Handlungen an einer minderjährigen Person vorgenommen werden, bei der es sich um ein Kind oder Stiefkind des Angeklagten handelt.
So erklärte der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch, wie es dazu kam, dass er mit seiner Stieftochter Sex hatte: Sie hätten in ihrer Wohnung auf dem Smartphone miteinander „Mensch ärgere dich nicht gespielt“. Der Sieger habe sich vom Verlierer etwas wünschen dürfen. Er habe sich zuerst gewünscht, von ihr geküsst zu werden. Letztlich sei es dann zum Geschlechtsverkehr gekommen.
Getrennt
Er habe sich in seine Stieftochter verliebt, sagte der 32-Jährige am Freitag in der Hauptverhandlung. Mittlerweile wohne er nicht mehr mit ihr und seiner Gattin zusammen. Noch sei er verheiratet.
Vor der Polizei hatte der Beschuldigte zunächst den Vorwurf bestritten. Seine Stieftochter und seine Ehefrau machten dem Bosnier vor der Polizei weitere strafrechtlich relevante Vorwürfe. Dazu stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch aber das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein. Angeklagt wurde nur der Beischlaf mit der Stieftochter.
(Red.)
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