„Eine Einstellung gegen Geldauflage ist möglich“, zitiert die „Hamburger Morgenpost“ den Stader Staatsanwalt Eckhard Bobeth. Bohlen hatte im August eine Schrotflinte abgefeuert, als Polizisten sein Haus südlich von Hamburg nach einem Anruf überprüfen wollten. Bohlen erklärte, er habe Einbrecher vermutet. Für das Gewehr hatte er keine Waffenbesitzkarte. Die genaue Höhe der Geldauflage will die Staatsanwaltschaft abhängig von Bohlens Einkommen festlegen. Der Popstar kann die Zahlung der Buße ablehnen, dann käme es vermutlich zum Prozess.
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