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Geld vom Staat holen

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung
Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung ©MediArt/uher
Vierteilige Serie: Schritt für Schritt zum Steuerausgleich im Internet.
Geld vom Staat holen
Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung
Grundlagen der Arbeitnehmerveranlagung
Steuerausgleich: Ein Leitfaden
Das Steuerbuch 2012: Tipps
Steuerausgleich online

Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) kann seit 2003 vom Computer aus erledigt werden. Das „virtuelle Finanzamt“ hat mehrere Vorteile: Die Anträge können schneller bearbeitet werden, das Geld landet also auch schneller auf dem Konto. Zudem werden Verwaltungskosten eingespart. „Bei FinanzOnline besteht auch die Möglichkeit, den Steuerausgleich vorzuberechnen“, erklärt AK-Steuerrechtsexpertin Isabella Gerstgrasser. So wird sofort am Bildschirm angezeigt, wie viel Steuergeld man zurückbekommt. So kommen Sie Schritt für Schritt zum Online-Steuerausgleich:

Erstanmeldung: Über die Adresse finanzonline.bmf.gv.at erreichen Sie FinanzOnline. Sie müssen Ihre Sozialversicherungsnummer und einen Ausweis parat haben. Nach der Anmeldung werden Ihnen die Zugangsdaten per Post zugeschickt.

Erstes Einloggen: Geben Sie in den Feldern die Benutzerdaten ein. Beim ersten Einstieg werden Sie aufgefordert, Ihre PIN zu ändern.

Steuerausgleich: Klicken Sie auf der Startseite auf „Eingaben“, anschließend auf „Erklärungen“. Wählen Sie dann das gewünschte Jahr aus.

Formulare ausfüllen: Auf der Übersichtsseite können Sie einzelne Punkte auswählen und Ihre Daten eingeben. Das Ausfüllen kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die persönlichen Daten sind bereits eingetragen. Überprüfen Sie, ob die Kontoverbindung richtig eingegeben ist.

Allgemeine Daten: Hier tragen Sie ein, ob Sie Alleinverdiener- oder Pensionistenabsetzbetrag beanspruchen. Treffen Felder nicht auf Sie zu, müssen Sie diese nicht ausfüllen.

Sonderausgaben: Wenn Sie im Vorjahr Prämien für Lebensverischerungen, Kranken- oder Unfallversicherungen bezahlt haben, sollten Sie hier die Gesamtsumme der Beiträge eintragen. Auch der Kirchenbeitrag (bis zu 200 Euro jährlich) kann abgesetzt werden. Dadurch werden die Lohnsteuerbemessungsgrundlage gesenkt und somit die Rückzahlungen erhöht.

Werbungskosten: Berufliche Ausgaben – etwa Fachliteratur oder Fortbildungskosten – können abgesetzt werden. Auch die Pendlerpauschale wird hier eingetragen, wenn Sie eine bestimmte Entfernung zum Dienstort haben. Verschiedene Berufsgruppen können eine Werbepauschale nutzen, etwa Förster, Hausbesorger oder Mitglieder einer Gemeindevertretung.

Außergewöhnliche Belastungen: Dieser Punkt ist wichtig, wenn Sie im Vorjahr etwa Katastrophenschäden hatten, ein Begräbnis bezahlen mussten oder Kurkosten vorweisen können. Auch Krankheitskosten und Zahnarztrech- nung zählen.

Kinder: Für jedes Kind steht ein Freibetrag zu. Auch Ausgaben für Kinderbetreuung können von der Steuer abgesetzt werden.

International: Für Grenzgänger oder Bezieher einer ausländischen Pension sind Daten einzugeben.

Lohnzettel: Der Dienstgeber übermittelt den Jahreslohnzettel automatisch, spätestens bis Ende ­Februar.

Daten speichern: Speichern Sie die Eingaben, wenn Sie fertig sind. Die eingegebenen Daten werden im Menüpunkt Datenkorb angezeigt.

Vorberechnung: Sobald Sie alle notwendigen Daten eingegeben haben, können Sie sich unter „Vorberechnung“ anzeigen lassen, wie hoch die Rückzahlung sein wird.

Abschicken: Unter dem Menüpunkt „Erklärung prüfen und senden“ schicken Sie die Arbeitnehmerveranlagung ans Finanzamt.

Fragen stellen

Die AK-Steuerrechtsexpertin Isabella Gerstgrasser steht Ihnen am 1. März für Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung.
VN-Telefonsprechstunde: Donnerstag, 1. März, von 13 bis 14 Uhr (Tel. 05572 94 94 00).
VN/VOL-Videochat: 1. März von 14 bis 14.30 Uhr. Fragen können Sie per E-Mail an aktuell@vol.at oder facebook.com/vorarlbergOnline stellen, oder direkt im vol.at-Forum posten.

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