Ausgangspunkt des Prozesses waren 100.000 Schilling die der ehemalige Koch dem Wirteehepaar überlassen hatte. Die Frau gaukelte ihm vor, sie würde das Geld gewinnbringend anlegen.
Das Geld wurde jedoch nie zurückbezahlt. Als der Koch das Geld zurückhaben wollte, drohte die Wirtin dem Koch ihn wegen sexuellen Missbrauchs an ihrer Tochter anzuzeigen. Im letzten Prozess legte der Verteidiger des Ehepaars einen Beleg vor, der beweisen sollte, dass das Geld doch zurückbezahlt wurde. Dem schenkten die Richter jedoch keinen Glauben. Der Rechtsanwalt des Kochs konnte heute beweisen, dass das Geld auf Umwegen für den Kauf von Luxusuhren wie Rolex und Cartier verwendet wurde, und zwar auf den Namen der kleinen Tochter des Ehepaars. Frau Huber habe in diesem Prozess alle angelogen. Würde es einen Oscar für Lügengeschichten geben müsste er an Frau Huber vergeben werden, so Richter Peter Mück.
Ernst Huber wurde zu einer Teilbedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Seine Frau zu einer unbedingten Geldstrafe von 7.200 Euro und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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