Neu ist vor allem, dass die sogenannte Wertstellung von Geldbeträgen auf dem Girokonto bereits am Tag der Überweisung erfolgen muss. Das schreibt das mit 1. November in Kraft tretende Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) vor. Das Zusammenfallen von Gutschrift mit dem Valutatag, also dem Tag, ab dem das Geld für den Kontoinhaber auch verfügbar ist, hat zur Folge, dass die Zinsberechnungen früher zu laufen beginnen. Bisher gab es eine zeitliche Differenz zwischen Buchung und Wertstellung, was auch dazu führte, dass Konsumenten bei Abbuchungen vor Wertstellung oft ins Minus kamen.
Höhere Kundenhaftung
Zu Änderungen kommt es auch für Kreditkarteninhaber: Hat bisher der Karteninhaber bei missbräuchlicher Verwendung durch Dritte bis zu einem Betrag von maximal 72,67 Euro gehaftet, sind es künftig 150 Euro, und bei missbräuchlicher Verwendung von Pin und Karte haftet der Karteninhaber bei grob fahrlässigem Verhalten jetzt voll, bisher nur bis 1200 Euro. Künftig kann die Karte jederzeit mit Ein-Monats-Frist gekündigt werden und danach wird das anteilige Jahresentgelt zurückerstattet. Kartenakzeptanzstellen dürfen keine Aufschläge oder Entgelte bei Kartenzahlung verrechnen. Die Zulassung von Zahlungsdienstleistern wird durch das neue Gesetz ebenfalls liberalisiert.
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