Geiselnahme im Parlament: Verwirrter Mann muss sich vor Gericht verantworten

Strafrechtlich kann der 34-jährige Iraner, der im Parlament einen verwirrten Eindruck hinterließ, nicht zur Verantwortung gezogen werden, da ihm ein Psychiater infolge einer psychischen Erkrankung Zurechnungsunfähigkeit bescheinigt. Die Staatsanwaltschaft wird daher seine Unterbringung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher beantragen.
Mann bedrohte Parlamentsmitarbeiter mit Messer und Steinen
Der Asylwerber war zunächst im Besucherzentrum des Parlaments auffällig geworden, indem er Mitarbeiter attackierte und Hieb- und Stichbewegungen in deren Richtung ausführte. “Wo ist Fischer?”, rief er immer wieder, um offenbar einen Gesprächstermin mit dem Bundespräsidenten zu erwirken. Als es gelang, den 34-Jährigen in die Sicherheitszentrale abzudrängen, bemächtigte er sich einer Mitarbeiterin, mit der er sich verschanzte. Die Einsatzkräfte der WEGA konnte die Frau schließlich unverletzt befreien den 34-Jährigen festnehmen.
(APA/Red)
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