Der Schöffensenat mit der Vorsitzenden Minou Factor musste über mehrere Beweisanträge von Verteidiger Manfred Ainedter entscheiden, der unter anderem die Ladung des früheren Landespolizeikommandanten Roland Horngacher als Zeugen beantragt hatte. Auch Staatsanwalt Friedrich Alexander Koenig kündigte an, zwei Beweisanträge zu stellen.
Werden diese Anträge nach der Verlesung der Einvernahmen des mittlerweile verstorbenen Sauna-Betreibers Wolfgang B. wie erwartet abgewiesen, dann schreitet der Schöffensenat nach den Schlussplädoyers zur Beratung. Das könnte gegen 18.00 Uhr der Fall sein, meinten Prozessbeobachter. Die Verlesung der Einvernahmen von Wolfgang B. gegen 14.30 Uhr im Gange.
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