Primär steht dahinter eine Rechtsfrage, erläuterte ein Behördensprecher. Die Staatsanwaltschaft ist nach wie vor davon überzeugt, dass der von der ersten Instanz festgestellte Geheimnisverrat des früheren Wiener Kripo-Chefs Ernst Geiger an den Betreiber einer so genannten Erlebnis-Sauna als Amtsmissbrauch zu bewerten ist.
Geiger war am vergangenen Donnerstag im Straflandesgericht wegen Verrats eines Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht nahm es als erwiesen an, dass er am 10. März 2006 im Cafe Schottenring dem ihm freundschaftlich verbundenen Wolfgang B. den Termin für eine am selben Abend geplante Polizeirazzia in dessen Rotlicht-Betrieb verraten hatte. Geigers Anwalt Manfred Ainedter legte dagegen sofort Rechtsmittel ein.
Mit dem Entschluss der Staatsanwaltschaft kann sich im Rechtsmittelverfahren die Strafe für Geiger erhöhen. Für Amtsmissbrauch sieht das Strafgesetz sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor. Der Verrat eines Amtsgeheimnisses ist mit maximal drei Jahren Haft bedroht.
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