Demnach soll nicht nur eine Menschenrechtsorganisation und das spätere Opfer, sondern auch ein tschetschenischer Agent die Exekutive gewarnt haben.
Laut “Falter” bat bereits am 20. Juni des Vorjahres ein Agent des Tschetschenischen Geheimdienstes den Verfassungsschutz um Hilfe. Er soll angegeben haben, für den tschetschenischen Präsidenten zu arbeiten und den Auftrag zu haben, Umar I. “verschwinden zu lassen”. Nach Angaben des Agenten standen im Juni bereits zwei weitere Agenten in der Slowakei bereit, um den Auftrag auszuführen. Die Wiener Beamten sollen es aber abgelehnt haben, den Flüchtling I. in Sicherheit zu bringen.
Entgegen bisheriger Polizeiangaben sollen die Anwälte von Umar I. auch mehrfach um Personenschutz angesucht haben, zuletzt am 7. Jänner 2009, sechs Tage vor dem Mord. Auch eine Menschenrechtsorganisation soll beim Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Anfang Juni vor der Gefahr gewarnt haben. Werner Autericky, Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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