Die Löhne der rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe steigen ab 1. Mai in allen Bundesländern um durchschnittlich 1,4 Prozent. Die Gehälter der etwa 25.000 Angestellten werden um unterschiedliche Prozentsätze angehoben. Darauf haben sich die Sozialpartner laut einer gemeinsamen Aussendung vom Dienstag geeinigt.
Der neue Mindestlohn beziehungsweise das neue Mindestgehalt liegt bei 1.460 Euro brutto, das bedeutet ein Plus von 40 Euro. Bereits im Vorfeld der Verhandlungen wurde ein KV-Mindestlohn/Mindestgehalt von 1.500 Euro ab Mai 2018 vereinbart.
Gehaltserhöhung: Mehr Planungssicherheit im Gastgewerbe
Ab heuer gibt es in allen neun Bundesländern das neue fünfstufige Lohnsystem. Die Bundesländer Kärnten und Salzburg werden mit Mai 2018 auch nur noch dieses anwenden und die Alternativlohnsystems auslaufen lassen. Das Festlohnsystem garantiere den Beschäftigten ein höheres Grundeinkommen und diese seien nicht mehr abhängig vom Umsatz, der mit dem Verkauf von Speisen und Getränken erzielt werde, heißt es. Die Beschäftigten würden somit bereits am Anfang des Monats wissen, was sie am Monatsende bekommen, und sie könnten so besser planen. Sichergestellt worden sei, dass mit der Umstellung niemand weniger verdiene als bisher.
Die Lehrlingsentschädigungen werden erhöht. Im 1. Lehrjahr gibt es ab Mai 700 Euro. Das bedeutet eine Steigerung um 55 Euro. Im 2. Lehrjahr gibt es 800 Euro, das sind 85 Euro mehr. Im 3. Lehrjahr sind es 900 Euro und im 4. Lehrjahr 1.000 Euro.
“Mit diesem Abschluss, der deutlich über der Inflationsrate liegt, brauchen wir uns nicht zu verstecken”, so die Verhandler laut Aussendung.
(APA, Red.)
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