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Gefahrenzonenplan der Gemeinde liegt zur Ansicht auf

Damüls. Gefahrenzonenplan. Im Gemeindeamt wird noch bis 23. November von 8 bis 12 Uhr der revidierte Gefahrenzonenplan der Gemeinde Damüls zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Gemäß § 11 ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, befugt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

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