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Gefahr für Haustiere: Tierärzte warnen vor Rattengift

Tierschutzombudsstelle und Tierärztekammer Vorarlberg raten dringend zu richtigem Umgang und sachgerechter Anwendung.

In mehreren Vorarlberger Tierarztpraxen wurden in den vergangenen Wochen und Monaten Hauskatzen mit Vergiftungssymptomen behandelt. „Bereits im Vorjahr sind vermehrt Katzen mit Symptomen einer Vergiftung mit dem Wirkstoff alpha-Chloralose behandelt worden“, berichtet eine Tierärztin auf Nachfrage der Tierschutzombudsfrau. Tierärztekammer und Ombudsfrau Karin Keckeis richten einen Appell zum richtigen Umfang mit diesen Giften: „Diese dürfen ausschließlich in geschlossenen Räumen und in Köderboxen ausgelegt werden.“

Der Rückschluss auf den als Mäuse- und Rattenköder eingesetzten Wirkstoff erfolgte in den meisten Fällen aufgrund der auftretenden Symptome: Unterkühlung, Schläfrigkeit bis Bewusstlosigkeit, Zittern, Krampfanfälle, starkes Speicheln (v.a. beim Hund), verengte Pupillen, Atemnot. „Werden solche Symptome beobachtet, ist ein Gang zum Tierarzt sofort notwendig“, sagt Keckeis.

Heimtückische Gifte

Der Wirkstoff alpha-Chloralose wirkt schnell und ist heimtückisch. Rechtzeitig bemerkt und vom Tierarzt erkannt, ist eine Behandlung meist erfolgreich, die Tiere erholen sich nach ein bis zwei Tagen. Fressen Freigänger-Katzen ein vergiftetes Beutetier weiter weg von Ihrem Zuhause und werden sie nicht rechtzeitig gefunden, fallen ins Koma und erfrieren. 10 g oder 1 Teelöffel Köder reichen aus, um eine durchschnittliche Katze mit vier Kilogramm Körpergewicht zu töten. Bei Hunden ist die tödliche Dosis höher, ein einzelnes vergiftetes Nagetier reicht nicht aus. „Erwischt ein Hund aber den Köder selbst, kann dies ebenso tödlich enden“, informiert die Tierschutzombudsfrau.

Mäuse- und Rattenköder mit gerinnungshemmenden Wirkstoffen sind ebenfalls gefährlich. Bei diesen treten Vergiftungssymptome meist verzögert oder bei wiederholter Aufnahme des Köders oder vergifteter Kadaver auf. „Auch für Wildtiere wie Greifvögel, Uhu, Fuchs und Wiesel sind diese Gifte eine Gefahr, weil diese in den Kreislauf des ‚Fressens von Nagetieren‘ eingebunden sind“, sagt Keckeis.

Richtige Anwendung beugt ungewollten Vergiftungen vor

Die Anzahl der zugelassenen frei verkäuflichen Nagergifte ist mit den zwei Wirkstoffen alpha-Chloralose (z.B. in Sugan® MäuseKöder Korn oder Paste) und Coumatetralyl seit 2019 zwar überschaubar. Zur Minimierung der Vergiftungsgefahr von Haus- und Wildtieren müssen jedoch unbedingt die Anwendungshinweise auf den Packungen gelesen und befolgt werden: Die Gifte dürfen ausschließlich in geschlossenen Gebäuden angewendet werden, und dürfen nur in sogenannten Köderboxen ausgelegt werden. „Eine wild- und haustierfreundliche sowie tiergerechte Anwendung schließt ebenso die engmaschige Nachschau von getöteten Nagetieren ein“, betont Tierschutzombudsfrau Karin Keckeis.

(red)

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