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Gefängnisstrafe für Kinderpornografie

©VOL.AT/Rauch
Wer sich Bilder und Videos mit Kinderpornografie verschafft, wird in der Regel zu einer bedingten Haftstrafe und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Weil er rückfällig geworden war, wurde über den 60-jährigen Angeklagten aus dem Bezirk Dornbirn nun aber eine teilbedingte Gefängnisstrafe verhängt.

In zwei Jahren hatte der geständige Angeklagte 85.000 Bilder und Videos mit Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen. Dafür wurde der einschlägig vorbestrafte Angestellte rechtskräftig zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, davon drei Monate unbedingt.

Im Berufungsprozess am Inns­brucker Oberlandesgericht (OLG) wurde jetzt das Urteil des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Der Berufung des Angeklagten wurde keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage OLG-­Sprecher Wigbert Zimmermann mit.

Bereits 2009 verurteilt

Der Schuldspruch erfolgte wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren Haft. Die Strafe für den Angestellten aus dem Bezirk Dornbirn fiel streng aus, weil er früher schon einmal deswegen bestraft worden ist. Bereits 2009 war er am Landesgericht Feldkirch wegen des Konsums von Kinderpornografie verurteilt worden, zu einer bedingten Haftstrafe und einer unbedingten Geldstrafe. Damals war ihm die Weisung erteilt worden, sich wegen seiner pädophilen Neigung einer Psychotherapie zu unterziehen.

Ende 2013 habe er die Therapie beendet, sagte der Angeklagte vor Gericht. Im Juni 2014 wurde der verheiratete Mann rückfällig und verschaffte sich wiederum kinderpornografisches Material.

Fußfessel für Angeklagten

In der erstinstanzlichen Verhandlung am Landesgericht wurde er gerichtlich dazu verpflichtet, die im Sommer 2016 freiwillig aufgenommene Psychotherapie fortzusetzen. Wenn er diese Bewährungsauflage nicht erfüllt, werden auch die bedingt nachgesehenen 15 Haftmonate vollzogen werden. Die drei unbedingt verhängten Haftmonate darf der Angestellte voraussichtlich daheim mit einer Fußfessel verbüßen.

Mit dem Herunterladen der Bilder und Videos habe sich der Angeklagte als Konsument mitverantwortlich für sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Pornoindustrie gemacht, erklärte der Feldkircher Richter Martin Mitteregger. Beim Anblick der beim Angeklagten sichergestellten Pornobilder mit missbrauchten Kindern „tut einem das Herz weh“, sagte der Strafrichter. „Auch ich war schockiert“, merkte Verteidiger Sanjay Doshi an.

(Neue)

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