Von Christiane Eckert / VOL.AT
Im Juni wollte ein 18-Jähriger ins Wettbüro und danach ins Strandbad. Doch dazu kam es nicht. Eine Auseinandersetzung, bei der auch er sich ziemlich provokant verhalten hatte, vereitelte dies. Ein 18-jähriger Russe schlug dem Kontrahenten mehrmals mit der Faust, unter anderem ins Gesicht. Die Nase des Kontrahenten und ein Gesichtsknochen waren gebrochen. Weitere Verletzungen am Sprunggelenk und im Gesicht. Dafür bekommt das Opfer 900 Euro Schmerzengeld.
Schon wieder Gewalt
Es ist nicht das erste Mal, dass der Angreifer wegen Körperverletzung vor Gericht steht. Einmal bekam er bereits eine Diversion, auch damals ging es um Gewalt. „Auch damals wollte ich nur helfen“, meint der Angeklagte. „Sie haben offenbar einen außergewöhnlich starken Beschützerinstinkt“, kommentiert die Richterin die Aussage. Dieses Mal gibt es für die schwere Körperverletzung 1620 Euro Strafe, der gleiche Betrag wird auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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