Der Londoner High Court (Oberstes Zivilgericht) entschied am Dienstag, dass die Europäische Menschenrechtskonvention im Fall des Irakers Baha Mousa anwendbar ist. Die Familie des 26 Jahre alten Hotelangestellten hatte geltend gemacht, Mousa sei im September 2003 nach schweren Misshandlungen in britischer Militärhaft in Basra gestorben. Die Londoner Regierung hatte eine unabhängige Untersuchung abgelehnt.
Die Richter entschieden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in gewissen Ausnahmefällen in Außenstellen der staatlichen Behörden gilt. Dazu gehörten Botschaften, Konsulate, sowie in diesem Fall ein im britischen Sektor im Irak liegendes Militärgefängnis bei Basra.
In fünf weiteren Fällen, die von Angehörigen irakischer Zivilopfer vorgebracht wurden, entschied der High Court gegen eine Zuständigkeit der Menschenrechtskonvention. Der Anwalt Mousas sprach von einer historischen Entscheidung für die Menschenrechte. Das britische Verteidigungsministerium hatte vor Gericht geltend gemacht, das relevante Territorium liege außerhalb der EU-Gerichtsbarkeit.
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