GB: Oberhaus lehnt Fuchsjagd-Verbot ab
Dagegen hatte sich das Unterhaus am Vortag zum wiederholten Mal für ein Verbot der Hetzjagd ausgesprochen.
Normalerweise muss das Gesetz auch vom Oberhaus gebilligt werden. Es wird jedoch erwartet, dass die Regierung jetzt auf den so genannten Parliament Act zurückgreift, um ein In-Kraft-Treten des Gesetzes doch noch zu erzwingen. Diese Regelung besagt, dass das House of Lords einen Beschluss des Unterhauses in zwei aufeinander folgenden Sitzungsperioden nicht zwei Mal blockieren kann.
Der hitzige Streit um die vor allem beim Adel beliebten Fuchsjagden hält Großbritannien bereits seit Jahren in Atem. Tierschützer lehnen die Hetzjagd mit Hunden als barbarisch ab. Die Befürworter verteidigen sie als Ausdruck einer Jahrhunderte langen Tradition. Die Jagden dienten auch der Kontrolle der Fuchsbestände und der Sicherung von Arbeitsplätzen für die Landbevölkerung.
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