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GAK: Zwangsausgleich ist fix

Der Zwangsausgleich von Fußball-Bundesligist GAK ist endgültig durch. Den Rekursen der Gläubiger gegen den Zwangsausgleich vom Oberlandesgericht Graz wurde keine Folge geleistet.

Wie GAK-Masseverwalter Norbert Scherbaum am Dienstag mitteilte, wurden den Rekursen der Gläubiger VfB Admira Wacker Mödling und IMG International Management Group GmbH gegen den Zwangsausgleich vom Oberlandesgericht Graz keine Folge gegeben.

Auf Grund dieser Entscheidung wird der Konkursrichter den Konkurs infolge des von den Gläubigern angenommenen Zwangsausgleichsvorschlages sofort aufheben und den Masseverwalter seines Amtes entheben. Für die Konkursgläubiger, deren Forderungen im Konkursverfahren vom Masseverwalter anerkannt wurden, bedeutet dies, dass der GAK an diese binnen 10 Tagen nach Konkursaufhebung eine zehnprozentige Quote zur Auszahlung bringen muss.

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