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Gaißau: Jetzt Chance auf Fußfessel statt Gefängnis

Das Berufungsgericht hatte vergangenen Mittwoch die zu verbüßende Freiheitsstrafe überraschenderweise drastisch verringert.
Das Berufungsgericht hatte vergangenen Mittwoch die zu verbüßende Freiheitsstrafe überraschenderweise drastisch verringert. ©VOL.AT/Pletsch
Gaißau - Nach drastischer Verringerung der Haftstrafe für Sexualverbrechen kann 17-Jähriger nun elektronisch überwachten Hausarrest beantragen.
Prozess geht in zweite Instanz
Dreieinhalb Jahre in erster Instanz

Der Aufenthalt im Gefängnis könnte einem 17-jährigen Sexualstraftäter erspart bleiben. Der Jugendliche hatte vor einem Jahr in Gaißau ein brutales Verbrechen begangen. Dennoch darf er jetzt auf eine Fußfessel hoffen. Möglich gemacht hat dies das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Das Berufungsgericht hatte vergangenen Mittwoch die zu verbüßende Freiheitsstrafe überraschenderweise drastisch verringert. Bei der Gesamtstrafe von 42 Monaten, beträgt der unbedingte Teil nur noch 14 Haftmonate. Damit ist die erste Voraussetzung für die Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests erfüllt. Denn die tatsächlich zu vollziehende Gefängnisstrafe darf ein Jahr nicht übersteigen.

Voraussichtlich wird der Ersttäter in den Genuss einer sogenannten Halbstrafe kommen. Das heißt, dass der Verurteilte nur die Hälfte der verhängten unbedingten Haftstrafe verbüßen müssen wird – also sieben Monate. Danach sollte die Haftentlassung auf Bewährung erfolgen. Die restlichen sieben der 14 unbedingten Haftmonate würden dann nachträglich bedingt nachgesehen werden.

Zu den weiteren Voraussetzungen für eine Fußfessel zählen Arbeitsstelle, Wohnung und Einverständnis von Mitbewohnern und Nachbarn. Der 17-Jährige arbeitet und könnte daheim wohnen. Die Entscheidung ob Fußfessel oder Gefängnis wird letztendlich die Justizanstalt Feldkirch treffen.

Das Urteil im Strafverfahren ist mit der Innsbrucker Berufungsverhandlung rechtskräftig geworden. Der erstinstanzliche Schuldspruch wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen und des Vergehens der schweren Körperverletzung wurde nicht bekämpft. Das Landesgericht Feldkirch hatte im vergangenen Februar noch eine unbedingte Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren für angemessen gehalten. Dagegen hatte der Angeklagte Strafberufung wegen zu hoher Strafe erhoben und die Staatsanwaltschaft wegen zu niedriger Strafe. Die mögliche Höchststrafe hätte sich auf siebeneinhalb Jahre Haft belaufen.

Zivilprozess angekündigt

Der damals 16-jährige Lehrling hatte im Juli 2014 eine 20-Jährige bewusstlos geschlagen und sie dann sexuell schwer misshandelt. Die junge Frau musste notoperiert werden. Dem Opfer muss der Täter als Teil-Entschädigung 20.000 Euro bezahlen, wurde im Strafverfahren beschlossen. Die Opferanwältin hat einen Zivilprozess mit weiteren Schadenersatzforderungen angekündigt.

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