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Gabriele Nussbaumer zur Unterhaltssicherung für Kinder

Schwarzach - Leider ist es eine Tatsache, dass sich zunehmend mehr Väter – in Einzelfällen auch Mütter – der Verantwortung für ihre Kinder entziehen und ihnen den gesetzlichen Unterhalt schuldig bleiben.

“Im Extremfall”, so die Vorarlberger ÖVP-Sozialsprecherin Gabriele Nussbaumer, “kann diese Unterlassung für das Kind Existenz gefährdend sein!”

In vielen Fällen springt die öffentliche Hand ein und streckt die Unterhaltsbeiträge vor, die sie dann vom Unterhaltsverpflichteten wieder zurückholt.

Für Vorarlberg ist diesbezüglich das Oberlandesgericht Innsbruck für die Abwicklung zuständig. “Im Jahr 2007 wurden allein für Vorarlberg 2.332 Unterhaltsvorschüsse bewilligt und dafür mehr als sechs Millionen Euro ausbezahlt.” Etwa die Hälfte wurde mittels Exekution vom Unterhaltsschuldner wieder herein gebracht.

Dennoch gibt es Lücken im Unterhaltsvorschussrecht, die in der Praxis Probleme bereiten. Nussbaumer nennt einige Beispiele: „Es gibt keinen Unterhaltsvorschuss mehr, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, unabhängig davon, ob es bereits selbsterhaltungsfähig ist oder nicht. Die öffentliche Hand zahlt auch nicht, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete in einer Drogentherapie befindet oder im Ausland inhaftiert ist und über Monate hinweg keine Einkünfte hat.“ Für diese und ähnliche Fälle, die wirkliche Lücken im System sind, sollte das Unterhaltsvorschussrecht adaptiert werden. Die ÖVP-Sozialsprecherin freut sich deshalb, dass im Rechtsausschuss alle Parteien dem von der ÖVP Vorarlberg initiierten Antrag zugestimmt haben.

Quelle: ÖVP Vorarlberg

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