Die 17-Jährige aus Rankweil steht zu dem Eingriff, bei dem ihr knapp ein halbes Kilo Fett abgesaugt wurde. “Ich habe es für mich gemacht, weil die Proportionen aus meiner Sicht nicht zu mir passten”, sagt sie selbstbewusst.
Ein “gutes Gefühl”
Lange versuchte Sabrina Hehle, die unliebsamen Pölsterchen mit Fitnesstraining los zu werden. Als die Schinderei nichts nützte, legte sie sich unters Messer eines Dornbirner Allgemeinchirurgen. Der setzte schon bei der Vorgängerin von Hehle das Skapell an und füllte an Oberweite auf, was Mutter Natur der rothaarigen Maid versagte. Die öffentlich herumgereichte Schnipselei sorgte damals ebenso für Diskussionen wie die Frage nach dem Sinn künstlicher Schönheit bei Missmaßen.
Sabrina Hehle will sich ihre Entscheidung dennoch nicht madig machen lassen. Sie hat ein “gutes Gefühl” und absolut “kein Problem mit der Geschichte”. Dass sie für Außenstehende nicht verständlich ist, will die junge Frau durchaus glauben. Das gaben ihr auch anonyme Anrufer zu verstehen. Trotzdem: “Man braucht halt den richtigen Arzt”, meint sie. Einen, der einem “Mädchen nicht einredet, was es nicht braucht”.
Der Dornbirner Facharzt für Plastische Chirurgie, Dr. Ludwig Hefel, bestätigt, dass speziell lokalisierte Fettansammlungen wie die so genannten Reiterhosen, selbst bei sehr schlanken Frauen ein großes Problem darstellen können. Da es sich um Depotfettgewebe handelt, ist ihnen weder mit Ernährung noch mit Sport wirkungsvoll beizukommen. Letztlich hilft nur die Fettabsaugung.
Genaue Abklärung
Für Hefel ist sie jedoch keine Therapie zur Gewichtsreduktion, sondern lediglich eine Maßnahme zum Modellieren des Körpers. “Obwohl meist nicht mehr als 300 Gramm Fett herausgeholt wird, macht das optisch extrem viel aus”, so der Mediziner. Dennoch müsse jeder kosmetische Eingriff wohl überlegt, individuell gehandhabt und die Patientin genauestens über Nutzen und Risiken aufgeklärt werden.
Hefel selbst scheut sich nicht, Schönheitsoperationen abzulehnen. Dazu gehören etwa Brustkorrekturen bei Mädchen unter 18 Jahren. Eine Ausnahme macht der Facharzt lediglich bei angeborenen Fehlentwicklungen. Doch das komme unter hundert Anfragen vielleicht einmal vor. Beim neuen Gesetz, wonach mündige Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr für eine Operation selbst unterschreiben dürfen, folgt er ebenfalls eigenen Interpretationen. Er fordert auch weiterhin die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ein.
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