Eine erfolgreiche Bilanz hat jetzt der Bewährungshilfe-Verein Neustart nach dem Auslaufen des Modellversuchs der “elektronischen Fußfesseln” vorgelegt.
Neustart war in enger Kooperation mit den beiden Justizanstalten in die Betreuung der Betroffenen eingebunden, die das Gefängnis dank des elektronisch überwachten “Hausarrests” zumindest teilweise verlassen durften. Einige, deren Haftstrafen unter sechs bzw. neun Monaten lagen, mussten überhaupt keine “gesiebte Luft” atmen.
90 Prozent der Betroffenen haben laut Neustart die elektronische Aufsicht in Form des sogenannten Home Monitoring Device – die 24-Stunden-Überwachung über Satellitenortung hatte sich in einem vorangegangenen Testversuch als fehleranfällig erwiesen – positiv abgeschlossen. In einem Fall brach ein Klient die Maßnahme freiwillig ab und kehrte ins Gefängnis zurück, in drei Fällen geschah das auf Veranlassung der Justizanstalt, weil gegen Auflagen verstoßen worden war.
Die Betroffenen hatten einer geregelten Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden nachzugehen, statt in ihren Zellen zu “dunsten”. Diese Vorgabe hielten jene, die bis zum Schluss durchhielten, zur Gänze ein. Gegen keinen einzigen Neustart-Klienten wurde während des Überwachungszeitraums Strafanzeige erstattet. Zwei Drittel wurden nach Auslaufen des Modellversuchs bedingt entlassen.
Eine Arbeitsgruppe im Justizministerium soll nun klären, wie es mit den “elektronischen Fußfesseln” weitergeht. Letztlich muss der Gesetzgeber entscheiden, ob dieses Instrument eine legistische Grundlage erhält und bundesweit eingerichtet und ausgebaut wird. “Es ist zu hoffen, dass diese sinnvolle Form der Sozialarbeit mit der Technik in Zukunft eingesetzt werden kann und damit das Einsperren von Menschen noch weiter reduziert und zur absoluten Ultima Ratio macht”, stellt Neustart-Mitarbeiter Christof Koss in der aktuellen Ausgabe des Online-Magazins des Vereins fest.
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