Umso bedauerlicher, so Fröwis, ist die Ablehnung der SPÖ, die nach wie vor die Meinung vertritt, dass ein besserer Pensionsanspruch von Frauen nur über Berufstätigkeit und Erwerbsarbeit erreicht werden darf. Wertvolle Erziehungs- und Betreuungsleistungen zu Hause sind der SPÖ offensichtlich nichts wert!
Fröwis betont, dass der Antrag, der sich an den Bund richtet, dazu dient, die bestehenden Nachteile für Frauen in der Pensionsvorsorge zu beseitigen bzw. zu reduzieren. Tatsache ist nämlich, dass viele Mütter eine Zeitlang nicht berufstätig sein wollen und mit zunehmender Kinderzahl kaum können. Daran wird auch die beste außerhäusliche Kinderbetreuung nichts ändern. Umso mehr müsse es das Ziel sein, dass jener Ehepartner, der in der Zeit aufrechter Ehe volle Pensionsansprüche erwirbt, in der Regel der Mann, auch vermehrt für die Pension der Ehegattin verantwortlich zeichnet.
Das Pensionssplitting sieht vor, dass Pensionszeiten wie eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse aufzuteilen sind. Das im Antrag geforderte niederländische Modell sieht vor, dass ein Pensionssplitting nur dann nicht angewandt wird, wenn sich beide Partner dagegen aussprechen. Fröwis: In diesem Fall ist allerdings vorgesehen, dass die beiden Ehepartner einen Ehevertrag abschließen!
Quelle: ÖVP Vorarlberg
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