Denn während in anderen Städten Österreichs sowie auch in vielen Metropolen Europas bereits Kaffee und Torte in der Frühlingssonne genossen wird, gilt in Wien das Gebrauchsabgabegesetz, welches das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf Gemeindegrund nur zwischen dem 1. März und 15. November erlaubt.
Schanigärten dürfen nicht aufsperren
“Unsere Gäste fragen sich zu Recht, warum die Schänigarten der Stadt bei herrlicher erster Frühlingssonne vor dem 1. März nicht geöffnet haben dürfen. Und auch mir als Unternehmer ist die strikte Wiener Regelung unerklärlich”, so KommR Berndt Querfeld, Obmann der Fachgruppe Kaffeehäuser der Wirtschaftskammer Wien und selbst betroffener Cafetier.
“Man stelle sich so eine Regelung einmal für eine Hütte in einem Tiroler Skigebiet vor, wenn man die Sonnenterrasse erst mit 1. März öffnen dürfte. Undenkbar! Hier geht nicht nur Umsatz und Wirtschaftsleistung, sondern auch Lebensqualität und Freude verloren”, so Querfeld weiter.
Querfeld richtet daher seinen Appell an die Wiener Stadtregierung und fordert eine Verbesserung der Wiener Schanigarten-Regelung, welche eine Inbetriebnahme eines Schanigartens auch unter bestimmten Voraussetzungen “nach der Sonne und nicht nach dem Kalender” ermöglicht. Eine Möglichkeit für die Umsetzung dieses Wunsches in Sachen Schanigärten sieht Berndt Querfeld in der Neuregelung des Gebrauchsabgabegesetzes, welches das Rathaus für 2012 plant. (APA)
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