Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Beihilfe zum Mord in mindestens 1.075 Fällen zur Last gelegt. Ein Gutachter erklärte ihn zu Jahresbeginn für eingeschränkt verhandlungsfähig.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann von November 1942 bis Juni 1943 als Mitglied des sogenannten SS-Totenkopfsturmbanns als Bewacher in Auschwitz tätig gewesen zu sein. Dabei soll er einen Beitrag zur Ermordung der Menschen in drei Deportationstransporten geleistet haben, von denen mindestens 1.075 gleich bei Ankunft in Gaskammern getötet wurden.
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